Sonntag, 5. September 2010
SMV- Satzung
SMV- Satzung
der Walter-Erbe-Realschule
Tübingen

                          
 


Präambel

In dieser Satzung drückt sich – vertreten durch den Schülerrat – der Wille aller Schülerinnen und Schüler aus, die Arbeit der SMV demokratisch und effizient zu gestalten und somit das schulische Leben zu verbessern.
Ziel der Satzung ist es, einen Schulalltag zu ermöglichen, der sowohl optimale Lehr- und Lernbedingungen als auch eine soziale, gewaltfreie und lebendige Schulgemeinschaft fördert.
Desweiteren soll diese Satzung der Schülerschaft Möglichkeiten der Mitwirkung, der Gestaltung und der Bereicherung des Schulalltags aufzeigen, um deren schulische Bildung zu ergänzen.


Organe der SMV und ihre Aufgaben

Die Klassenschülerversammlung

Der Klassenschülerversammlung gehören alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse an. Sie ist dann beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel der SchülerInnen anwesend sind.
Sie wählt aus ihrer Mitte in geheimer Wahl innerhalb von drei Wochen nach Schuljahresbeginn ein Mädchen und einen Jungen zu gleichgestellten Klassensprechern. Wählbar ist jedes Mitglied der Klassengemeinschaft.
Die Leitung der Wahl übernehmen die Klassensprecher des vergangenen Schuljahres oder der/die KlassenlehrerIn.
Jedes Mitglied hat zwei Stimmen. Gewählte Vertreter sind die beiden SchülerInnen mit den meisten Stimmen. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt.
In den Klassenstufen 5,6,7,9 und 10 endet die Amtszeit der KlassensprecherInnen mit Ablauf des Schuljahres. Sie verwalten das Amt kommissarisch, bis ihre Nachfolger gewählt sind.
In der Klassenstufe 8 werden die KlassensprecherInnen für zwei Jahre gewählt, damit eine kontinuierliche Arbeit der SchülersprecherInnen gewährleistet ist.
Die KlassensprecherInnen können auf Antrag von einem Drittel der Wahlberechtigten abgewählt werden. Es müssen sofort Neuwahlen stattfinden, wobei die Kandidaten mindestens Zweidrittel der Stimmen erhalten müssen.

Die KlassensprecherInnen

Die KlassensprecherInnen vertreten die Interessen ihrer Klasse oder einzelner SchülerInnen sowohl in den Gremien der SMV (Schülerrat, Stufenkonferenz) als auch gegenüber Mitschülern, LehrerInnen, Eltern und Schulleitung. Sie genießen daher einen besonderen Schutz.
Sie berufen die Klassenschülerversammlung ein und leiten sie. Dies geschieht in Absprache mit dem/der KlassenlehrerIn. Sie beantragen dafür – unter Angabe der Tagesordnung - eine Verfügungsstunde. Im Schulhalbjahr können maximal zwei Verfügungsstunden beantragt werden.
Die KlassensprecherInnen informieren ihre Klasse über ihre Tätigkeiten im Schülerrat, über dessen Arbeit und Beschlüsse. Als gewählte VertreterInnen sind sie verpflichtet, immer im Sinne ihrer Klassengemeinschaft zu handeln.

Die Stufenkonferenz

Mitglieder der Stufenkonferenzen sind alle Schülerinnen und Schüler der entsprechenden Klassenstufen.
Unterstufe (Kl. 5 und Kl. 6), Mittelstufe (Kl. 7 und Kl. 8) und Oberstufe (Kl. 9 und Kl. 10).
Im Rahmen der ersten Schülerratssitzung eines Schuljahres wählen die Stufenkonferenzen in geheimer Wahl jeweils zwei StufensprecherInnen. Jedes Mitglied hat zwei Stimmen. Gewählt sind jeweils die SchülerInnen mit den meisten Stimmen. Die Amtszeit beträgt ein Schuljahr.

Die StufensprecherInnen

Die StufensprecherInnen sind Ansprechpartner für alle Belange ihrer Klassenstufe. Sie bringen deren Wünsche, Anregungen oder Beschwerden in den Schülerrat ein.
Sie übernehmen (mit Hilfe der Verbindungslehrer) die Organisation und Durchführung von Aktivitäten ihrer Klassenstufe. Sie unterstützen die SchülersprecherInnen in ihrer Arbeit.

Der Schülerrat

Alle KlassensprecherInnen der Walter-Erbe-Realschule bilden den Schülerrat. Er ist das zentrale Organ der Schülermitverantwortung und unabhängig in seinen Beschlüssen und Entscheidungen, sofern diese keine rechtlichen Vorschriften verletzen.
Die erste Sitzung des Schülerrats findet innerhalb der ersten vier Wochen nach Schuljahresbeginn statt.
Der Schülerrat stimmt über Anträge von SchülerInnen, Klassen oder Klassensprechern ab. Es gilt die einfache Mehrheit.
Er ist für die Durchführung von SMV-Veranstaltungen verantwortlich und kontrolliert die Tätigkeit der SchülersprecherInnen.
Der Schülerrat sammelt Informationen der Schulleitung, der Schulaufsichtsbehörde, des Elternbeirats und des Fördervereins, sofern diese die SMV betreffen und gibt sie an die Klassen weiter.
Aus seiner Mitte wählt der Schülerrat eine/n SchülersprecherIn aus der Klassenstufe 9 und eine/n StellvertreterIn aus der Klassenstufe 8. Jedes Mitglied des Schülerrats hat zwei Stimmen. Gewählt sind die SchülersprecherInnen mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Amtszeit beträgt ein Schuljahr.

Wahlleiter sind entweder die geschäftsführenden SchülersprecherInnen oder die VerbindungslehrerInnen.

Die gewählten SchülersprecherInnen sind zugleich Mitglieder der Schulkonferenz. Ein drittes Mitglied der Schulkonferenz wählt der Schülerrat aus seiner Mitte.
Auf Antrag eines Drittels der Wahlberechtigten können die SchülersprecherInnen abgewählt werden. Es sind sofort Neuwahlen durchzuführen.
Der Schülerrat wählt in geheimer Wahl zwei VerbindungslehrerInnen für einen Zeitraum von zwei Schuljahren. Die Wahl findet gegen Ende des Schuljahres statt, zu dem die Amtszeit der gewählten VerbindungslehrerInnen ausläuft. Vor der Wahl erheben die Klassensprecher ein Meinungsbild in ihren Klassen, an welches sie bei der Wahl gebunden sind.
Die VerbindungslehrerInnen können auf Antrag eines Drittels der Wahlberechtigten abgewählt werden. Es sind sofort Neuwahlen abzuhalten.

Die SchülersprecherInnen

Die SchülersprecherInnen leiten den Schülerrat. Sie sind für die rechtmäßige Durchführung der Beschlüsse verantwortlich. Sie vertreten die Interessen einzelner SchülerInnen oder der gesamten Schülerschaft gegenüber LehrerInnen und Schulleitung.
Die SchülersprecherInnen führen regelmäßige Informationsgespräche mit der Schulleitung und vertreten die Schülerschaft bei offiziellen Anlässen, die für die gesamte Schulgemeinde von Bedeutung sind.

Die VerbindungslehrerInnen

Die VerbindungslehrerInnen sind Bindeglied zwischen Schülern, Eltern, Kollegium und Schulleitung.
Sie vermitteln bei Konflikten zwischen SchülerInnen und Kollegium oder Schulleitung. Sie helfen den SchülersprecherInnen, dem Schülerrat und den Stufenkonferenzen bei allen Arbeiten, die die SMV betreffen.
Die VerbindungslehrerInnen sind gemeinsam für die Finanzangelegenheiten der SMV verantwortlich. Sie verwalten und führen gemeinsam die Handkasse und das SMV- Konto.
Über die Annahme von Zuwendungen für die SMV entscheiden die VerbindungslehrerInnen zusammen mit der Schulleitung in Absprache mit den SchülersprecherInnen.

Jeweils zum Ende einer Amtszeit der VerbindungslehrerInnen findet eine Kassenprüfung durch zwei Prüfer statt. Davon soll einer aus dem Schülerrat und einer aus dem Elternbeirat gewählt werden.

Anmerkung:

Diese Satzung wurde auf der SMV-Tagung vom 07.11.07 bis 09.11.07 in der Jugendherberge Lochen erarbeitet.
Sie wurde am 26. Mai 2008 beschlossen und tritt zu Beginn des Schuljahres 2008/2009 in Kraft.




Impressum
Copyright 2008 Walter-Erbe-Realschule
aktuelle Platzierung in der Topliste bei www.schulhomepage.de